Anwaltsprofil

Joachim Cornelius-Winkler hat in Freiburg/ Breisgau Rechtswissenschaft studiert und 1983 seine Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen mit Prädikat abgeschlossen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er langjährig in leitender Stellung in der Versicherungswirtschaft tätig, u. a. als Abteilungsdirektor der GENERALI Rechtsschutzversicherung AG. Das Versicherungsrecht stellt zusammen mit dem Haftungs- bzw. Schadensersatzrecht auch den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit dar. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung ist Joachim Cornelius-Winkler nach Einschätzung aus Anwaltskreisen und Fachpublikationen der führende anwaltliche Spezialist für Deckungsauseinandersetzungen auf Versicherungsnehmerseite und im ganzen Bundesgebiet beratend und vor Gericht tätig. Auch in der Publikumspresse (Capital  / Focus) wird Cornelius-Winkler als einer der Topanwälte im Versicherungsrecht aufgeführt.

RA Cornelius-Winkler ist Mitglied des Ausschusses Versicherungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Ausschusses Rechtsschutzversicherung der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Die fachliche Kompetenz von Herrn RA Cornelius- Winkler ist belegt durch umfangreiche Veröffentlichungen zum Versicherungsrecht und eine Lehr- / Dozententätigkeit im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen (Universität Hamburg) und Fortbildungen für Rechtsanwälte (siehe Seminare).