Typische Streitigkeiten im Versicherungsrecht

Streitigkeiten im Versicherungsrecht betreffen entweder Fragen die für alle Versicherungsarten relevant sind, wie zum Beispiel das Zustandekommen des Versicherungsvertrages, (angebliche) Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsnehmers und den Prämienverzug oder Fragen die anhand der einschlägigen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungssparten zu prüfen sind.

In der Rechtsschutzversicherung gehören hierzu vor allem Auslegungsfragen zum Versicherungsfall, den Ausschlussklauseln oder den sogenannten Obliegenheiten.

In den Personenversicherungen wird über Anzeigepflichtverletzungen bei Abschluss des Versicherungsvertrags gestritten oder über den Eintritt des Versicherungsfalls und den Umfang des Leistungsanspruchs. Typisch ist beispielsweise, dass der Versicherer in der Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung bestreitet, in der Unfallversicherung das Vorliegen eines Unfalls und in der Berufsunfähigkeitsversicherung das Vorliegen der Berufsunfähigkeit. Hier mischen sich oft juristische mit medizinischen Fragen, wobei letztere verbindlich nur über ein vom Gericht eingeholtes Gutachten geklärt werden können. Vom Versicherer eingeholte Gutachten binden das Gericht genauso wenig wie Atteste Ihrer Ärzte, auch wenn sie eine gewisse „Indizwirkung“ haben können. Insbesondere bei der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt es sich, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten, auch wenn dessen Kosten nicht vom Versicherer zu tragen sind. Die Frage wann ein Unfall vorliegt und wann der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf „verweisen“ kann ist äußerst komplex, weil eine umfangreiche Rechtsprechungrecherche notwendig ist. Sehen Sie also davon ab, sich selbst vertreten zu wollen, weil Sie vieles falsch machen können.

In den Sachversicherungen (zum Beispiel in der Kraftfahrzeugkaskoversicherung) geht es häufig um den Diebstahlsnachweis und wird beinahe immer über die Forderungshöhe gestritten. Auch der Nachweis des Versicherungsfalls in der Wohngebäude-versicherung gestaltet sich oft schwierig, vor allem wenn es darum geht, welcher Versicherer nach einem Versichererwechsel eintrittspflichtig ist.

Existenzbedrohend schließlich können Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung sein, wenn Ihnen diese keinen Versicherungsschutz bietet. Hier ist vor allem eine genaue Kenntnis der Ausschlusstatbestände und deren Auslegung durch die Rechtsprechung notwendig