Typischer Ablauf eines Rechtsstreits

Jede anwaltliche Tätigkeit beginnt mit einer Sichtung und Erfassung des Sachverhalts einschließlich eventueller vertraglicher Unterlagen, Versicherungsbedingungen und der bisherigen Korrespondenz mit Ihrem Gegner. Anschließend wird mit Ihnen ihr rechtliches Ziel geklärt, also entweder die Durchsetzung einer bestimmte Versicherungs- oder Schadensersatzleistung oder die Abwehr von Forderungen der Gegenpartei. Im Rahmen einer für Verbraucher kostenmäßig limitierten mündlichen Erstberatung oder eines Rechtsgutachtens erfolgt dann eine Prüfung der Erfolgsaussichten in rechtlicher Hinsicht und werden Sie über das Kostenrisiko und die Eintrittspflicht einer eventuell von Ihnen abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung informiert. Bestehen Erfolgsaussichten und beauftragen Sie die Kanzlei mit der Geltendmachung oder Abwehr der Forderung setze sich diese zunächst mit der Gegenseite in Verbindung und versucht eine außergerichtliche Lösung, was in der Mehrzahl der Fälle auch gelingt. Die Erstberatungsgebühr wird dann auf die sogenannte Geschäftsgebühr angerechnet, die sich wiederum nach dem Forderungsbetrag berechnet (siehe Kosten) Zu einer außergerichtlichen Lösung gehört in Abhängigkeit von der Sach- und Rechtslage eventuell auch der Abschluss eines Vergleichs mit gegenseitigem Nachgeben beider Parteien, wobei Sie selbstverständlich über Für und Wider bzw. die Prozessaussichten im Fall einer Ablehnung informiert werden.

Ein Prozess beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift, wobei für Forderungen bis 5.000,00 € das Amtsgericht und über diesem Betrag das Landgericht zuständig ist. Geklagt werden kann immer am Wohnsitz oder Geschäftssitz der Gegenseite, in Versicherungssachen aber auch an dem für Sie örtlich zuständigen Gericht oder in Schadensersatzsachen an demjenigen Gericht, in dessen Bezirk sich das Unfallereignis oder die schädigende Handlung ereignet hat. Nach der Klageerwiderung der Gegenseite und eventuell dem Austausch weitere Schriftsätze setzt das Gericht einen sogenannten frühen ersten Termin an, in welchem es die Möglichkeit einer “gütlichen Einigung“ prüft und eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgibt. Wichtig ist dabei auch die Beweislast der Parteien, auch wenn das Gericht eine eventuelle Beweisaufnahme in diesem frühen ersten Termin nicht vorwegnehmen darf. Kommt es zu keiner Einigung prüft das Gericht, ob es zu einzelnen streitigen Sachverhaltspunkten Beweis erheben muss, ob es weiteren Vortrag der Parteien benötigt oder ob die Klage bereits „entscheidungsreif“ ist, was insbesondere im Versicherungsrecht bei reinen Rechts- und Auslegungsfragen der Fall sein kann. Gegen ein für sie negatives Urteil können grundsätzlich beide Parteien Berufung einlegen und bei reinen Rechtsfragen kommt im Anschluss auch noch eine Revision zum nächst höheren Gericht (OLG oder BGH) in Betracht. Aus einem rechtskräftigen Urteil kann dann gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung erfolgen, was jedoch gegenüber Versicherungsgesellschaften selten notwendig wird, weil diese auch ohne solche Maßnahmen zahlen. Im Urteil wird nicht nur über ihre Forderung entschieden sondern das Gericht entscheidet auch darüber, wie die Kosten des gesamten Verfahrens zwischen den Parteien aufzuteilen sind.